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Grundsatz
Jeder Angehörige der unabhängigen, freien, souveränen Nation ASGARD untersteht als beseelter Mensch ausschließlich dem Recht ASGARD´s, gemäß dem Ting und unseren Verfassungsartikeln für profane Rechtsangelegenheiten. Der Ausweisinhaber steht anderen Staaten, Ländern, Nationen, NGO´s, Treuhandverwaltungen, Lehenssystemen exterritorial gegenüber und darf Niemandem zur Verfolgung oder Bestrafung ausgeliefert werden. Sämtliche Ansprüche gegen den Angehörigen sind bei einer Vertretung ASGARD´s zu stellen.